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7. Pränataldiagnostik

 

Wer schwanger ist, beschäftigt sich automatisch mit den vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden. Wegen der hohen Nachfrage möchten wir auch zu diesem Thema abgesichertes Wissen zur Verfügung stellen.

 

Die Ziele
Ein Ziel ist es, Veränderungen im Erbgut oder sonstige Fehlbildungen beim Kind früh zu erkennen. Der andere Zielpunkt ist der, jeder Frau (die es wünscht) möglichst zuverlässige Aussagen zum Zustand ihres Kindes zu geben.

 

Die Ausgangssituation, das Basisrisiko
Kenntnis des Basisrisikos ist wichtig, um sich für oder gegen eine Untersuchung zu entscheiden, die über die normale Schwangerenvorsorge hinausgeht. Die Mehrzahl aller Kinder wird gesund geboren. Allerdings besteht für jede Schwangere ein Risiko von 3–5%, ein Kind mit einer angeborenen körperlichen und/oder geistigen Auffälligkeit zu gebären. Auf 1.000 lebend geborene Kinder ist insgesamt mit 50 angeborenen Behinderungen zu rechnen (fünf von 100). In den meisten Fällen ist die Ursache nicht fest-zustellen; d. h. jede Frau in jedem Alter ist gleich wahrscheinlich betroffen.
Diese 50 Behinderungen lassen sich in drei Gruppen aufgliedern:
Gruppe 1: Bei 41 Kindern liegt z. B. ein Herzfehler oder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder eine Verschlussstörung der Wirbelsäule (Spina bifida, „offener Rücken“) vor.
Gruppe 2: Bei vier Kindern liegt eine so genannte „Erbkrankheit“ vor, wie z. B. Mucoviszidose.
Gruppe 3: Bei fünf dieser Neugeborenen finden sich Veränderungen im Erbgut. Häufigstes und bekanntestes Beispiel ist die so genannte Trisomie 21 (= Down-Syndrom, „Mongolismus“).

 

Gruppe 1
Jede Frau hat prinzipiell in jedem Alter das gleiche Risiko. In den meisten Fällen dieser Erkrankungen sind die Ursachen im Einzelnen noch nicht geklärt, (siehe nebenstehende Literatur). Die Mehrzahl dieser Erkrankungen kann durch Ultraschalluntersuchungen festgestellt werden. Aber 100% Sicherheit gibt es nicht: Nicht alle diese Erkrankungen sind im Ultraschall erkennbar und nicht jede Fehlbildung ist zu jeder Zeit sonografisch nachweisbar. „Gute Geräte“ und der „erfahrene Untersucher“ sind Grund-voraussetzung. Der Zusatz „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ und das Zertifikat DEGUM II oder III zeigen die Qualifikation für die kindliche Fehlbildungsdiagnostik an.

 

Gruppe 2: Erbkrankheiten
Sie kommen meist gehäuft in einer Familie vor. Erbkrankheiten beruhen auf Veränderungen einzelner Gene. Beispiele sind Mucoviszidose oder „Bluterkrankheit“ oder „angeborene Muskelschwäche“. Die Gene bestehen aus jeweils vier „Buchstaben“, deren unterschiedliche Verknüpfung Wörter mit unterschiedlichem Sinn ergibt.
Die richtige Reihenfolge der Buchstaben in bestimmten Genen lässt sich unter dem Mikroskop nicht mehr erkennen, hierzu sind molekulargenetische Untersuchungsmethoden notwendig. Da die Zahl der Erbkrankheiten groß ist und die molekulargenetischen Untersuchungsmethoden sehr aufwändig sind, gibt es bislang keine vorgeburtlichen Suchtests, die die bekannten Erbkrankheiten beim Menschen abdecken. Eine Untersuchung kann nur gezielt erfolgen, wenn eine bestimmte Erbkrankheit in der Familie bereits vorgekommen ist.

 

Gruppe 3: Chromosomenstörungen

Chromosomenstörungen sind Veränderungen der Zahl oder des Aufbaus unserer Erbträger. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter vorwiegend der Mutter. Das väterliche Alter beeinflusst das Risiko für kindliche Chromosomenstörungen nicht wesentlich. Erst ab 50 Jahren erhöht sich das Risiko geringfügig.
Ein gesunder Mensch trägt in jeder Zelle seines Körpers 46 Chromosomen. Hierbei handelt es sich um 22 gleiche Paare (Chromosom 1–22) und ein Geschlechts-Chromosomenpaar (zwei X-Chromosomen bei Frauen, ein X- und ein Y-Chromosom bei Männern).
Bei der Entstehung von Ei- und Samenzelle muss die Anzahl der Chromosomen auf 23 halbiert werden. Hierbei können zufällige Verteilungsfehler vorkommen: Wenn z.B. das Chromosom 21 zweimal statt einmal in die Ei- oder Samenzelle gelangt, entsteht bei der Befruchtung die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Durch die vorgeburtliche Diagnostik können solche Störungen der Chromosomenzahl erkannt werden.

 

Frage der Konsequenz

Wird z. B. ein Down-Syndrom festgestellt, so ist die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch bis maximal zur 24. Schwangerschaftswoche gegeben, falls die Schwangere dies wünscht. Für einen Teil unserer Bevölkerung stellt dies keine akzeptable Lösung dar, da sie einem Schwangerschaftsabbruch – aus religiösen oder ethischen Erwägungen heraus – ablehnend gegenübersteht. Vor der Durchführung einer vorgeburtlichen Diagnostik sollten Sie sich über Ihre Einstellung zu diesen Fragen Gedanken machen und sich ent- scheiden, ob Sie Konsequenzen (Beendigung der Schwangerschaft) aus einem auffälligen Befund ziehen oder nicht!

 

Frage der Methode
Zur vorgeburtlichen Diagnostik zählen invasive Methoden wie die Fruchtwasserpunktion und die Chorionzottenentnahme und nicht invasive Methoden wie spezielle Ultraschalluntersuchungen und die Bestimmung von Blutwerten bei der Mutter. Der Unterschied liegt in der Zuverlässigkeit und der Komplikationsrate. Empfehlungen zur Anwendung der pränatalen Diagnostik werden in den Mutterschaftsrichtlinien gegeben: „Ab einem mütterlichen Alter von 35 Jahren wird den Schwangeren empfohlen, invasive Untersuchungsverfahren wie eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder Chorionzottenbiopsie zur Erkennung von Chromosomenstörungen in Erwägung zu ziehen. Der Arzt sollte diese Frauen über die Möglichkeit der Untersuchung aufklären.“ Die Schwangere, die 35 Jahre ist oder älter erhält als Kassenleistung das Angebot der Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese).

  • Sie kann eine Fruchtwasserpunktion oder ein artverwandtes Verfahren durchführen lassen.
  • Sie kann gänzlich darauf verzichten.
  • Sie kann eine alternative Untersuchungen wählen (keine Kassenleistung).
  • Die Schwangere unter 35 Jahren erhält nicht generell die Möglichkeit der pränatalen Diagnostik als
    Kassenleistung.
  • Sie kann sich auf die „normale“ Schwangerenvorsorgebeschränken.
  • Sie kann eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen lassen als Eigenleistung.
  • Sie kann eine alternative Untersuchungen wählen (keine Kassenleistung), die sie selbst zahlen muss.

Ist diese Altersbegrenzung eigentlich bewiesen sinnvoll?
Nein, die Empfehlung „Fruchtwasseruntersuchung ab 35“ stammt aus den 70er-Jahren. Es existieren aktuelle Berechnungen, dass die Untersuchung in jedem Alter der Schwangeren sinnvoll ist. Der Eingriff der Fruchtwasserentnahme ist mit einem ca. 1,0%igen Fehlgeburtsrisiko verbunden. Rein rechnerisch tritt bei 100 Eingriffen eine Fehlgeburt ein. Infektionen oder kindliche Verletzungen aufgrund des Eingriffs sind nur selten. Aufgrund von Zellwachstumsproblemen oder unklaren Chromosomenbefunden kann bei ca. 0,5% der Untersuchungen eine Wiederholung oder eine zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden (s. Literatur).

 

Die nicht invasiven Untersuchungsmethoden
Aus einer mütterlichen Blutprobe oder aus der Blutuntersuchung zusammen mit einer Ultraschall-untersuchung soll eine Risikoabschätzung für dieGeburt eines chromosomenkranken Kindes möglich werden. Diese Untersuchungen können im ersten und im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen und werden auch Ersttrimester-Screening und Zweittrimester-Screening genannt.
Gerade jüngeren Schwangeren (als Zusatzuntersuchung) und auch Patientinnen, die das eingriffs-bedingte Risiko der invasiven Verfahren vermeiden möchten, soll die Entscheidung für oder gegen eine Chorionzottenbiopsie erleichtert werden. Der sicherste Ausschluss von Chromosomenstörungen ist nach wie vor durch eine Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie möglich. Was sagen die besten Studien? Klasse I Evidenz, also die unumstößlichen Beweise für den Nutzen der Maßnahme liegen nicht vor. Die große Übersichtsarbeit der englischen Gesundheitsbehörde NICE aus dem Jahre 2003 findet, dass die Maßnahme nützlich ist (Evidenzklasse II).
Der Patient muss wissen, es spricht einiges dafür, absolut sicher ist die Aussage aber nicht. Die Folgerung lautet für NICE, dass man allen Schwangeren die Blut- und Ultraschalluntersuchung auf ein Down-Syndrom („mongoloides Kind“) anbieten soll. NICE: „Pregnant women should be offered screening for Down’s syndrome ...“ Aber man sollte auch um die Probleme wissen:
falsch positive Ergebnisse, wo „etwas Auffälliges“ nicht ausgeschlossen werden kann. Dann die Frage, die Fruchtwasseruntersuchung (o.ä.) nachzuschalten. Selten kommt es zur Fehlgeburt, schlimm, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt und ein unauffälliger Chromosomenbefund vorliegt.

 

Was gilt als Standard, was ist machbar?
NICE verlangt ab 2007 Teste, die mindestens 75% der Fälle erkennen können und nur noch höchstens 3% falsch positive Ergebnisse erreichen.

Diese Anforderung erfüllen bereits heute:

  • Das Ersttrimesterscreeening ab der 11. Schwangerschaftswoche.
  • So genannte integrierte Teste, einmal ab der 11.

Woche und eine erneute Untersuchung zwischen Woche 14 und 20. Woche 10–11 ist der beste Zeitpunkt für die Kombination von Ultraschall (Messung der kindlichen Nackenfalte) und Blutuntersuchung (PAPP-A, freies ß-HCG). Sequenzielles Screening (eine weitere Untersuchung in der 20.–22. Woche ) erhöht die Sicherheit (siehe Randbemerkung).

Jede Schwangere muss entscheiden, ob und welche Zusatzuntersuchungen für sie in Frage kommen. Die
Spezialultraschall- und die Blutuntersuchungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und
unterliegen der Eigenfinanzierung.


Wichtig zu wissen

Der „Spezialultraschall“ in der 20.–22. Schwangerschaftswoche ist zum Ausschluss isolierter Organdefekte (Herzfehler, Zwerchfellbruch etc.) geeignet. Zusätzlich werden Risikopatienten für Frühgeburt zuverlässiger als durch sonstige Untersuchungen erkannt.

 

CG 11 Fertility:assessment and treatment for people with fertility problems. National Collaborating Centre for Women’s and Children’s Health. Commissioned by the National Institute for Clinical Excellence. February 2004

 

Clinical Guideline 6 Antenatal care. Routine care for the healthy pregnant woman. Issue date: October 2003.

National Institute for Clinical Excellence, MidCity Place 71 High Holborn, London WC1V 6NA. Web:
www.nice.org.uk Clinical Guideline 6 Antenatal care. Routine care for the healthy pregnant woman. Issue date: October 2003. National Institute for ClinicalExcellence, MidCity Place 71 High Holborn, London WC1V 6NA. Web:www.nice.org.uk

 

Clinical Guideline 6 Antenatal care. Routine care for the healthy pregnant woman. Issue date: October 2003.

National Institute for Clinical Excellence, MidCity Place 71 High Holborn, London WC1V 6NA. Web:www.nice.org.uk