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Aktuelle Kostensituation
Stimulationsbehandlungen
mit Tabletten oder Spritzen werden von den gesetzlichen Krankenkassen
(GKV) übernommen.
Maßnahmen
der künstlichen Befruchtung werden seit 2004 im Leistungsumfang der
gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt. Zu den Maßnahmen
der künstlichen Befruchtung zählen die Inseminationen, die intrazytoplasmatische
Spermieninjektion (ICSI).
Leistungsspektrum
der Kasse
Drei
Versuche
• Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen
• Altersgrenzen zwischen 25 und 50 Lebensjahren bei Männern
• Eigenbeteiligung von 50%
Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur
Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50% von 100% der
mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei
ihrem Versicherten durchgeführt werden. Die Eigenbeteiligung von
50% schließt auch die Medikamente und möglicherweise Zusatzleistungen
(Anästhesie) mit ein. Eine Kostenübernahme für weitere
Versuche ist von Seiten der Krankenkasse nicht vorgesehen.
Bei unverheirateten Paaren sind Sondervereinbarungen zu treffen, die Kasse
ist nicht leistungspflichtig.
Bei
ganz speziellen Problemen wird die Ethikkommission der Ärztekammer
befragt.
Die Kryokonservierung und der Transfer von kryokonservierten Zellen, sowie
die Lagerungskosten für die befruchteten Eizellen in flüssigem
Stickstoff sind grundsätzlich KEINE Kassenleistung. Die von Ihnen
zu unterschreibende Einverständniserklärung enthält eine
genaue Aufstellung der Kosten.
Spezialbehandlungen wie Assisted Hatching oder Polkörper-Diagnostik
fallen nicht in den Leistungsbereich der Kassen, wie auch Behandlungen
mit Donor-Samen nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
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